Leidenschaft. Erfahrung. Sorgfalt.

Geschichte. Erfolge gegen Warenterminhaie, gegen Abzocke mit Finanzkontrakten, mit Bauherrenmodellen und vielfältigen so genannten Geschlossenen Fonds haben Dittke, Schweiger, Kehl bundesweit zu einer gesuchten Adresse werden lassen, wenn Kapitalanleger durch fehlerhafte Beratungen mit Anlagen gescheitert sind: etwa auch mit Zertifikaten, Derivaten oder mit Investmentfonds. Eine Vielzahl unserer erfolgreich geführten Prozesse führte zudem zu Fortentwicklungen des Kapitalanlagerechts.

Mandanten. Die Strukturen in der Anlageberatung haben sich seit der Gründung unserer Kanzlei im Jahr 1986 massiv verändert. Anlage-gerechte und Anleger-gerechte Beratungen kommen dabei nicht selten zu kurz. Immer mehr Sparer und Anleger sehen ihre Gelder in gescheiterten Anlagen festliegen. Sie sehen sich ständigen Gebühren- und Kostenbelastungen ausgesetzt und ihren Anlageverwaltern ausgeliefert. Eine schlagkräftige Kanzlei wie dskp verhilft Ihnen zu Ihrem Recht. Und der Bundesgerichtshof steht auf Ihrer Seite: Mit einigen Bahn-brechenden Entscheidungen hat er für mehr Hoffnungen bei Anlegern gesorgt, ihr Geld zurück zu bekommen.

Ziele. Es müssen nicht immer langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen sein, wenn es um Ihr Rechte als Anleger geht. Sofern sich Ihre Gegenseite erfahrenen Spezialanwälten, wie etwa dskp, gegenübersieht, kann der Erfolg auch in außergerichtlichen Verhandlungen liegen und in abschließenden Vergleichen. Wir begleiten unsere Mandanten auf dem Weg zur wirtschaftlich sinnvollsten Lösung. Wir entwerfen für Sie individuelle und ganzheitliche Strategien. Wir wollen, dass höchstrichterliche Entscheidungen in ihren Auswirkungen auch tatsächlich die Masse der Anleger erreicht. Wir versuchen ganz allgemein, die Anlageregeln fortzuschreiben und grundsätzliche Benachteiligungen der Anleger zu beseitigen oder wenigstens abzubauen.

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